Strafverfahrensrecht

Sogar in der Zeit, in welcher ich als Zivilrichter tätig war, galt mein eigentliches Interesse dem Strafverfahren. Als Arbeitsgemeinschaftsleiter lag mir die Ausbildung in diesem Bereich besonders am Herzen, was schließlich auch in das Kurzlehrbuch “Strafverfahrensrecht” mündete. Gegenwärtig ist der Strafprozess schon lange nicht mehr Schwerpunkt meiner hauptberuflichen Tätigkeit.

Das Bayerische Oberste Landesgericht - meine frühere berufliche Heimat - gab es vom 1.7.2006 bis 15.9.2018 nicht mehr. Seine Rechtsprechung ist auf den Seiten der Justiz auch nicht mehr in Zusammenstellungen zu finden. Entscheidungen des “Obersten” findet man aber z. B. unter
https://www.judicialis.de/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht.html .  Interessanterweise ist die früher von mir betreute Seite des am 30.6.2016  durch einstimmigen Beschluss seiner Mitglieder aufgelösten Vereins “Pro-Justiz” noch aktiv http://pro-justiz.de/ und dort gibt es auch noch einen Teil des früheren Webauftritts des BayObLG http://pro-justiz.de/bayerisches_oberstes_landesgericht.htm .

Für einen englischsprachigen Vortrag über deutsches Strafverfahrensrecht habe ich monatelang im Internet herumgesucht, um Beiträge zu finden, die mir den Vergleich zwischen dem deutschen Strafverfahren und demjenigen der USA ermöglichten. Es ist also nur gerecht, wenn ich das Ergebnis dieser Suche dem Internet an dieser Stelle zurückgebe: Criminal Procedure in Germany.

 

Jupp Joachimski