Das Recht der Mongolei

Seit 1996 hatte ich im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ, jetzt GIZ) mehrfach die Mongolei besucht, um die Kollegen dort bei der Ausarbeitung von Gesetzen zu beraten. Bei der ersten dieser Gelegenheiten entstand das Grundstücksregistergesetz, die Grundbuchordnung der Mongolei. Es liegt in englischer Fassung vor. Das Grundbuchwesen der Mongolei hat sich seit der ersten Tätigkeit der Grundbuchbehörden im April 1997 gut entwickelt.

In der Folgezeit habe ich dann für die Mongolei eine neue Zivilprozessordnung entworfen, wobei mir der spätere Leiter des GIZ-Rechtsbüros in Ulan Bator und hervorragende Jurist, Herr Zaya, die entscheidende Hilfestellung gab. Mit seiner Unterstützung konnte ich auch den ersten Kommentar zu der vom mongolischen Parlament verabschiedeten ZPO schreiben - das einzige der von mir verfassten Bücher, das ich selbst nicht lesen kann.

Nähere Informationen zur Mongolei und eine große Anzahl Links gibt es unter www.mongolei.de. Die Projekte der GIZ in der Mongolei finden sich auf der entsprechenden Länderseite der GIZ

ZPO_Mong