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Derzeit in 7.Auflage auf dem Markt: Der Taschenkommentar zum Betäubungsmittelgesetz mit den hierzu erlassenen Verordnungen. An diesem Kommentar ist als Mitautorin Frau Staatsanwältin Christine Haumer, Staatsanwaltschaft München I, beteiligt. Gesetzgebung und Rechtsprechung sind bis zum 1.11.2001 berücksichtigt. Seit der Vorauflage wurden mehr als 500 Entscheidungen eingearbeitet. Die Besonderheit dieses Kommentars liegt darin, dass er über das Internet ergänzt werden kann. Die Webseite
www.btmg-online.de
bietet ein Update, das etwa bis zum Ende des vergangenen Halbjahres Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigt. Die heruntergeladene und ausgedruckte Datei kann in den Kommentar eingeklebt werden. Stand der letzten Änderung: 1.7.2003
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